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   OLG Köln, 15.04.1997 - 9 U 120/96   

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https://dejure.org/1997,3142
OLG Köln, 15.04.1997 - 9 U 120/96 (https://dejure.org/1997,3142)
OLG Köln, Entscheidung vom 15.04.1997 - 9 U 120/96 (https://dejure.org/1997,3142)
OLG Köln, Entscheidung vom 15. April 1997 - 9 U 120/96 (https://dejure.org/1997,3142)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vortäuschung eines Autodiebstahls zur Herbeiführung eines Versicherungsfalls; Freiwerden einer Versicherung von der Leistungspflicht wegen einer Obliegenheitsverpflichtung; Obliegenheitsverletzung eines Versicherungsnehmers im Hinblick auf die Laufleistung eines ...

  • rewis.io
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 6 Abs. 3; AKB § 7 V Abs. 4
    Falsche Laufleistung im Wertgutachten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    VVG § 6; AKB § 7

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 1997, 1394
  • r+s 1997, 227
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (14)

  • OLG Köln, 17.10.1985 - 5 U 229/84

    Obliegenheitsverletzung; Versicherer; Beweislast; Schadenabwicklung;

    Auszug aus OLG Köln, 15.04.1997 - 9 U 120/96
    Deshalb müssen insbesondere Angaben zur Laufleistung eines Kraftfahrzeugs richtig sein ( vgl. BGH VersR 1986, 1233, 1235; OLG Köln VersR 1984, 378; OLG Hamm r+s 1996, 345; OLG Rostock r+s 1996, 432; Prölss/Martin, VVG, 25. Auflage, § 7 AKB Anm. 2 B d.).

    Nach der Fassung des § 6 Abs. 3 VVG obliegt es dem Versicherungsnehmer zu beweisen, daß die Verletzung der Obliegenheit nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht ( vgl. BGH VersR 1986, 1233, 1234; r+s 1993, 321, 322; Senat r+s 1995, 206 ).

    Die Angabe einer falschen Laufleistung eines Kraftfahrzeugs ist generell geeignet, die Interessen des Versicherers ernsthaft zu gefährden, da die Laufleistung regelmäßig für den Wiederbeschaffungswert neben anderen Faktoren maßgeblich ist oder jedenfalls sein kann ( vgl. BGH VersR 1986, 1233, 1235; Senat r+s 1995, 206 ).

    Kein erhebliches, sondern nur geringes Verschulden des Versicherungsnehmers liegt vor, wenn es sich nach den Umständen um ein Fehlverhalten handelt, das auch einem ordentlichen Versicherungsnehmer leicht unterlaufen kann und für das deshalb ein einsichtiger Versicherer Verständnis aufzubringen vermag ( vgl. BGH VersR 1986, 1233, 1235; r+s 1989, 5, 6; Senat r+s 1995, 206; OLG Hamm r+s 1996, 296, 297 ).

  • OLG Köln, 25.04.1995 - 9 U 22/94

    Fahrzeug; Laufleistung; Schadensanzeige; Leistungsbefreiung;

    Auszug aus OLG Köln, 15.04.1997 - 9 U 120/96
    Nach der Fassung des § 6 Abs. 3 VVG obliegt es dem Versicherungsnehmer zu beweisen, daß die Verletzung der Obliegenheit nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht ( vgl. BGH VersR 1986, 1233, 1234; r+s 1993, 321, 322; Senat r+s 1995, 206 ).

    Die Angabe einer falschen Laufleistung eines Kraftfahrzeugs ist generell geeignet, die Interessen des Versicherers ernsthaft zu gefährden, da die Laufleistung regelmäßig für den Wiederbeschaffungswert neben anderen Faktoren maßgeblich ist oder jedenfalls sein kann ( vgl. BGH VersR 1986, 1233, 1235; Senat r+s 1995, 206 ).

    Kein erhebliches, sondern nur geringes Verschulden des Versicherungsnehmers liegt vor, wenn es sich nach den Umständen um ein Fehlverhalten handelt, das auch einem ordentlichen Versicherungsnehmer leicht unterlaufen kann und für das deshalb ein einsichtiger Versicherer Verständnis aufzubringen vermag ( vgl. BGH VersR 1986, 1233, 1235; r+s 1989, 5, 6; Senat r+s 1995, 206; OLG Hamm r+s 1996, 296, 297 ).

  • BGH, 21.04.1982 - IVa ZR 267/80

    Relevanzrechtsprechung - Frage der Leistungsfreiheit des Versicherers

    Auszug aus OLG Köln, 15.04.1997 - 9 U 120/96
    Ferner muß den Versicherungsnehmer erhebliches Verschulden treffen und er muß ausreichend darüber belehrt worden sein, daß bewußt unwahre Angaben zum Verlust des Versicherungsschutzes führen können, auch wenn dem Versicherer hierdurch kein Nachteil entsteht ( vgl. BGH VersR 1982, 742 für die Kfz-Haftpflichtversicherung; BGH VersR 1984, 228 für die Kaskoversicherung ).

    Eine tatsächliche Beeinträchtigung der Interessen des Versicherers, die Verursachung eines konkreten Nachteils bei der Feststellung des Versicherungsfalles oder der Feststellung oder dem Umfang der Versicherungsleistung, ist nicht Voraussetzung der Leistungsfreiheit ( BGH VersR 1982, 742 für die Kfz-Haftpflichtversicherung; OLG Köln VersR 1991, 766, 767 für die Kaskoversicherung ).

  • OLG Hamm, 12.02.1992 - 20 U 89/91

    Anforderungen an die Beweisführung eines Versicherungsnehmers für einen

    Auszug aus OLG Köln, 15.04.1997 - 9 U 120/96
    Dann können falsche Angaben des Versicherungsnehmers nicht als Aufklärungspflichtverletzung gewertet werden ( OLG Hamm r+s 1993, 442, 443 ).

    Wird der unvollständig ausgefüllte Fragebogen aber vom Versicherer zurückgesandt, gibt dieser zu erkennen, daß er mit der Nachreichung des vollständig ausgefüllten Fragebogens einverstanden ist und kann aus der unvollständigen Beantwortung keine Leistungsfreiheit mehr herleiten ( OLG Hamm r+s 1993, 442 ).

  • BGH, 21.04.1993 - IV ZR 34/92

    Repräsentantenstellung im Versicherungsrecht

    Auszug aus OLG Köln, 15.04.1997 - 9 U 120/96
    Nach der Fassung des § 6 Abs. 3 VVG obliegt es dem Versicherungsnehmer zu beweisen, daß die Verletzung der Obliegenheit nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht ( vgl. BGH VersR 1986, 1233, 1234; r+s 1993, 321, 322; Senat r+s 1995, 206 ).
  • BGH, 07.12.1983 - IVa ZR 231/81

    Rechtsfolgen einer vorsätzlichen Obliegenheitsverletzung; Berufung des

    Auszug aus OLG Köln, 15.04.1997 - 9 U 120/96
    Ferner muß den Versicherungsnehmer erhebliches Verschulden treffen und er muß ausreichend darüber belehrt worden sein, daß bewußt unwahre Angaben zum Verlust des Versicherungsschutzes führen können, auch wenn dem Versicherer hierdurch kein Nachteil entsteht ( vgl. BGH VersR 1982, 742 für die Kfz-Haftpflichtversicherung; BGH VersR 1984, 228 für die Kaskoversicherung ).
  • BGH, 08.05.1967 - II ZR 17/65

    Gewährung von Haftpflichtversicherungsschutz gegen die Folgen eines

    Auszug aus OLG Köln, 15.04.1997 - 9 U 120/96
    Daß solche Angaben selbst dann zum vollen Rechtsverlust führen können, wenn sie für den Versicherer keinen Nachteil bewirkt haben, sei weithin unbekannt ( BGH VersR 1967, 593, 594 ).
  • BGH, 26.10.1988 - IVa ZR 243/87

    Anscheinsbeweis und Beweiserleichterung; Verschweigen eines Vorschadens

    Auszug aus OLG Köln, 15.04.1997 - 9 U 120/96
    Kein erhebliches, sondern nur geringes Verschulden des Versicherungsnehmers liegt vor, wenn es sich nach den Umständen um ein Fehlverhalten handelt, das auch einem ordentlichen Versicherungsnehmer leicht unterlaufen kann und für das deshalb ein einsichtiger Versicherer Verständnis aufzubringen vermag ( vgl. BGH VersR 1986, 1233, 1235; r+s 1989, 5, 6; Senat r+s 1995, 206; OLG Hamm r+s 1996, 296, 297 ).
  • OLG Oldenburg, 17.01.1996 - 2 U 246/95

    Leistungsfreiheit; Aufklärungspflichtverletzung; Falschbeantwortung;

    Auszug aus OLG Köln, 15.04.1997 - 9 U 120/96
    Der entgegenstehenden Auffassung des OLG Oldenburg ( NJW-RR 1996, 1116 ) vermag der Senat nicht zu folgen.
  • OLG Hamm, 02.12.1992 - 20 U 91/92

    Laufleistung; Abweichungen; Falschangaben; Bedingter Vorsatz

    Auszug aus OLG Köln, 15.04.1997 - 9 U 120/96
    Damit hat er billigend in Kauf genommen, falsche Auskünfte zu erteilen, also mindestens bedingt vorsätzlich gehandelt ( OLG Hamm VersR 1993, 1394 ).
  • OLG Hamm, 03.11.1993 - 20 U 133/93

    Laufleistung des Fahrzeuges; Kenntnis des Versicherungsnehmers; Beweislast;

  • OLG Köln, 03.11.1983 - 5 U 80/83
  • OLG Köln, 19.01.1989 - 5 U 197/88
  • OLG Rostock, 13.03.1996 - 6 U 77/96
  • OLG Nürnberg, 16.06.2003 - 8 U 2485/02

    Zum Umfang der Aufklärungspflichten des Versicherungsnehmers im Schadensfall

    In der obergerichtlichen Rechtsprechung wird überwiegend die Auffassung vertreten, dem Belehrungserfordernis sei durch die einmalige - unmissverständliche und unübersehbare - Warnung vor den Folgen vorsätzlich falscher Angaben hinreichend Rechnung getragen, weil jeder Versicherungsnehmer daraus schließen werde, dass auch wahrheitswidrige Folgeerklärungen zum Schadenfall den Verlust des Entschädigungsanspruches nach sich ziehen könnten (OLG Düsseldorf r + s 1997, 226; OLG Köln, r + s 1997, 227); das gilt zumindest dann, wenn der zeitliche Abstand zwischen der Belehrung und einer späteren Nachfrage des Versicherers nicht übermäßig groß ist (OLG Köln, r + s 1999, 364: ein Monat; OLG Hamm, r + s 2001, 140 - erneute Belehrung nach Jahresfrist erforderlich - anderer Ansicht OLG Oldenburg, NJW-RR 1996, 1116 und NJW-RR 1998, 30; die Entscheidung des BGH vom 21.01.1998 - r + s 1998, 228 bzw. 144 - ist wohl dahin zu verstehen, dass es nicht grundsätzlich einer erneuten Belehrung bei einem ergänzenden Auskunftsbegehren bedarf).
  • OLG Oldenburg, 20.08.1997 - 2 U 138/97

    Falschangabe bei einer Schadenanzeige zur Kraftfahrtversicherung;

    Der Senat hält an dieser Auffassung auch in Kenntnis von Entscheidungen anderer Oberlandesgerichte fest, die diesen Standpunkt nicht teilen (OLG Hamm ZfS 1997, 24; OLG Düsseldorf r+s 1997, 227; OLG Köln r+s 1997, 227).
  • OLG Köln, 08.06.1999 - 9 U 135/98

    Fortwirken der Warnfunktion einer ordnungsgemäßen Belehrung im ersten

    Die Warnfunktion ist durch die erste -richtige- Belehrung erfüllt und wirkt fort (vgl. OLG Köln, 5. ZS. r+s 1989, 104; Senat r+s 1997, 227; 1997, 274; siehe auch Römer in Römer/Langheid, VVG, § 6, Rn 44).
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